Haftpflichtschadengutachten

Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt, haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten, oder im Totalschadensfall auf den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges.

Zur Ermittlung Ihrer Schadenersatzansprüche haben Sie -abgesehen von einem Bagatellschaden mit einem Reparaturaufwand bis ca. 750 EUR - immer das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens zu beauftragen.

 

Gutachten zur Unfallrekonstruktion

Mittels sog. Anknüpfungstatsachen, Untersuchungen zur Schadenkompatibilität an den beteiligten Fahrzeugen, Spurensicherung am Unfallort usw., lässt sich oftmals ein strittiger oder unklarer Unfallhergang rekonstruieren.  

 

Häufige Themenbereiche für Gutachten sind u.a.:

Die Frage nach der Kollisionsgeschwindigkeit, wer war wie schnell?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - konnte man den Anstoß bemerken?

Versicherungsbetrug oder wirklich ein Unfall?

Schleudertrauma der Halswirbelsäule bei Auffahrunfällen: Hierfür muss die Beschleunigung untersucht werden, der das Fahrzeug und der Insasse bei dem Unfall ausgesetzt waren.

Kleinkollisionen, wie Parkrempler, leichte Berührungen beim Spurwechsel, Schäden durch Gegenstände. 


Sehen Sie hier beispielhaft ein Unfallrekonstruktionsgutachten mit realem Hintergrund.

  

Kurzberatung

Manche Unfälle lassen sich nicht restlos aufklären, weil z.B. die vorliegenden Informationen für eine sichere Beurteilung nicht ausreichen. Ein umfangreiches Gutachten bringt dann möglicherweise nicht den Erfolg, den sich der Auftraggeber vorgestellt hat.

Für diese Fälle biete ich eine Kurzberatung an. Nach einer Durchsicht der Unterlagen lässt sich meist schon einen Überblick verschaffen und einschätzen, ob die strittige Frage zu klären ist.

 Die Kosten für diese Kurzberatung belaufen sich auf € 80 netto pro Stunde.